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  • Urkunde
  • Bücher

 

Sie selbst haben innerhalb Deutschlands die freie Notarwahl.  Sie sind in Bezug auf die Wahl eines Notars nicht an örtliche Grenzen gebunden.

Für den Notar gilt dies nur eingeschränkt.  Notaren wird vom Justizminister ein bestimmter Amtssitz zugewiesen. Unser Amtssitz ist Lennestadt, nur innerhalb des Gerichtsbezirks  des Amtsgerichts Lennestadt dürfen wir Beurkundungen vornehmen. Anknüpfungspunkt ist dabei nicht der Wohnsitz eines Urkundsbeteiligten oder die Belegenheit eines Grundstücks (uns ist es  beispielsweise nicht verwehrt,  einen Kaufvertrag über ein in Bayern belegenes Grundstück  zwischen einem Hamburger und einem Berliner zu beurkunden).

Unsere örtliche Beurkundungszuständigkeit ist jedoch auf den Gerichtsbezirk beschränkt.  Sollten Sie daher aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, unser Notariat aufsuchen zu können, so kommen wir zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder Pflegeheim. Hausbesuche sind möglich

  • innerhalb der politischen Grenzen des Stadtgebiets der Stadt Lennestadt,
  • innerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Finnentrop,
  • nnerhalb der politischen Grenzen der Gemeinde Kirchhundem.

Außerhalb dieser Orte dürfen wir nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ( z. B. Nottestamenten) beurkunden.

Für eine Amtstätigkeit außerhalb unserer Geschäftsstelle müssen wir eine Zusatzgebühr erheben. Diese beträgt in Fällen der Testamentserrichtung,  der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung  pauschal  50,00 € je Auftraggeber unabhängig von der Dauer der Anwesenheit des Notars. In allen anderen Fällen beträgt die Auswärtsgebühr 50,00 € je angefangener Halbstunde der Abwesenheit, wobei Wegezeiten mitzählen. Hinzu kommen jeweils Fahrtkosten in Höhe von 0,30 €/km.