Die Gründung unserer Kanzlei geht auf das Jahr 1854 zurück. Seinerzeit wurde der Kreisrichter Stephan Dingerkus vom preußischen König zum Rechtsanwalt und Notar ernannt. In der Folgezeit wurde das Amt des Notars und der Beruf des Rechtsanwalts innerhalb der Familie von drei weiteren Berufsträgern bekleidet, Justizrat Eugen Dingerkus bis 1921, Otto Dingerkus von 1921 bis 1965, Eugen Dingerkus von 1956 bis 1995. Seit dem Jahre 1879 hat die Kanzlei ihren Sitz in Lennestadt-Grevenbrück.

In nunmehr fünfter Generation betreut die Praxis Unternehmen und Privatleute. Das öffentliche Amt des Notars und die Berufspflichten eines Rechtsanwalts waren stets Ansporn zu besonders engagierter und qualitativ hochwertiger Arbeit. In diesem Geist arbeiten wir auch heute. Insgesamt stehen drei Berufsträger, davon zwei Notare, mit ihren Spezialisierungen zur Betreuung der Mandanten zur Verfügung. 

Entsprechend den Erwartungen unserer Mandanten ist unsere Arbeitsweise geprägt von persönlichem Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Die Übernahme und Ausführung eines Mandats begründet für uns eine persönliche Verpflichtung, für die wir uns individuell verantwortlich fühlen. 

 

Kanzleifoto