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Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich.


Aufgrund der Spezialisierung der Berufsträger sind wir schwerpunktmäßig in nahezu allen Feldern des Zivilrechts, insbesondere in den Rechtsgebieten Grundstücksrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht,  Arbeitsrecht und Schadensrecht (einschließlich Verkehrsunfallrecht)  tätig.

Auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts fungieren wir als externe Rechtsabteilung mittelständischer Unternehmen. Wir kooperieren  zur Komplementierung unseres Angebots mit Steuerberatern, Patentanwälten, Architekten und Unternehmensberatern und ermöglichen so eine kompetente und umfassende Beratung und Vertretung.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Neben der Erstellung und Prüfung von Arbeits-/Dienstverträgen sowie der Führung von Kündigungsschutzverfahren und anderen Bestandsschutzstreitigkeiten sind wir mit allen Problemen vertraut, die im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses von der Einstellung bis zu Beendigung auftreten. Gleiches gilt für das Betriebsverfassungs- und Tarifrecht.

Schwerpunkte der Tätigkeit im Familienrecht sind das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht und Umgangsrecht, sowie das Familienvermögensrecht (einschließlich des Ehegüter- und Ehevertragsrechts, insbesondere Zugewinnausgleich und Scheidungsfolgenvereinbarungen).